Die Forschungszulage – alle wichtigen Fakten
Ein steuerlicher Rechtsanspruch für forschende Unternehmen – unbefristet und rückwirkend bis zu vier Jahre. Wir zeigen, ob Ihre Entwicklung die fachlichen Kriterien erfüllt.

Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) fördert Forschung und Entwicklung in deutschen Unternehmen – als steuerlicher Rechtsanspruch, nicht als Zuschuss aus einem begrenzten Topf. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch.
Gefördert werden bis zu 35 % der förderfähigen F&E-Kosten für kleine und mittlere Unternehmen (25 % für große Unternehmen), vor allem Personalkosten. Die Zulage ist unbefristet und lässt sich Jahr für Jahr geltend machen.
Die Eckdaten
Bis zu 35 %
der förderfähigen F&E-Kosten (KMU; 25 % für große Unternehmen).
Rechtsanspruch
kein Budgettopf, unbefristet – wer die Kriterien erfüllt, hat Anspruch.
Rückwirkend
bis zu vier Jahre. Daher Antrag richtig terminieren.
Zwei Stufen
fachliche Bescheinigung (BSFZ) und steuerliche Festsetzung (Finanzamt).
Ist Ihre Arbeit überhaupt Forschung?
Viele Unternehmen forschen, ohne es so zu nennen. Förderfähig ist Arbeit, bei der Sie etwas technisch Neues oder Ungewisses entwickeln – eine Konstruktion, einen Prototyp, einen Prüfstand, ein Verfahren oder Software – und zu Beginn nicht sicher war, ob und wie es funktioniert.
Die einfache Prüffrage: Zahlen Sie Gehälter an Menschen, die etwas technisch Neues oder Ungewisses entwickeln? Dann ist das ein starkes Indiz für förderfähige Forschung.
Die fünf Frascati-Kriterien
- Neuartig — Das Vorhaben zielt auf Erkenntnisse, die über den öffentlich bekannten Stand der Technik hinausgehen.
- Schöpferisch — Es steckt eine eigene Idee dahinter, keine reine Routine.
- Ungewiss — Zu Beginn steht nicht fest, ob und wie es funktioniert.
- Systematisch — Geplant und nachvollziehbar dokumentiert, nicht zufällig entstanden.
- Übertragbar — Das Ergebnis lässt sich wiederholen und weiterverwenden.
Die Bescheinigungsstelle verdichtet das in ihrem Prüfleitfaden auf drei Prüfpunkte: Neuartigkeit, Risiko / Unwägbarkeit und Planmäßigkeit. Der Knackpunkt im Antrag ist fast immer die Abgrenzung zum Stand der Technik.

Ob eine konkrete Tätigkeit die Frascati-Kriterien erfüllt, klären wir gemeinsam in der Einschätzung – ohne Vorfestlegung auf ein Ergebnis.
Was könnte für Sie drin sein?
Eine grobe, unverbindliche Größenordnung auf Basis Ihrer F&E-Personalkosten. Kein garantierter Anspruch – die reale Höhe klären wir in der Einschätzung.
Unverbindliche Schätzung – kein garantierter Anspruch.
Finden wir es heraus.
In der F&E-Förderanalyse klären wir, ob und wie viel Forschungszulage für Sie realistisch ist.