Rückwirkend bis 2022 möglich
Steuerliche Forschungszulage

Die Forschungszulage – alle wichtigen Fakten

Ein steuerlicher Rechtsanspruch für forschende Unternehmen – unbefristet und rückwirkend bis zu vier Jahre. Wir zeigen, ob Ihre Entwicklung die fachlichen Kriterien erfüllt.

Kreisdiagramm der Bescheinigungsstelle Forschungszulage: Verteilung der antragstellenden Unternehmen nach Größenklassen 2020–2025 – Kleinstunternehmen 33 %, kleine Unternehmen 31 %, mittlere Unternehmen 22 %, große Unternehmen 13 %.
Quelle: Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) fördert Forschung und Entwicklung in deutschen Unternehmen – als steuerlicher Rechtsanspruch, nicht als Zuschuss aus einem begrenzten Topf. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch.

Gefördert werden bis zu 35 % der förderfähigen F&E-Kosten für kleine und mittlere Unternehmen (25 % für große Unternehmen), vor allem Personalkosten. Die Zulage ist unbefristet und lässt sich Jahr für Jahr geltend machen.

Die Eckdaten

Bis zu 35 %

der förderfähigen F&E-Kosten (KMU; 25 % für große Unternehmen).

Rechtsanspruch

kein Budgettopf, unbefristet – wer die Kriterien erfüllt, hat Anspruch.

Rückwirkend

bis zu vier Jahre. Daher Antrag richtig terminieren.

Zwei Stufen

fachliche Bescheinigung (BSFZ) und steuerliche Festsetzung (Finanzamt).

Ist Ihre Arbeit überhaupt Forschung?

Viele Unternehmen forschen, ohne es so zu nennen. Förderfähig ist Arbeit, bei der Sie etwas technisch Neues oder Ungewisses entwickeln – eine Konstruktion, einen Prototyp, einen Prüfstand, ein Verfahren oder Software – und zu Beginn nicht sicher war, ob und wie es funktioniert.

Die einfache Prüffrage: Zahlen Sie Gehälter an Menschen, die etwas technisch Neues oder Ungewisses entwickeln? Dann ist das ein starkes Indiz für förderfähige Forschung.

Die fünf Frascati-Kriterien

  • NeuartigDas Vorhaben zielt auf Erkenntnisse, die über den öffentlich bekannten Stand der Technik hinausgehen.
  • SchöpferischEs steckt eine eigene Idee dahinter, keine reine Routine.
  • UngewissZu Beginn steht nicht fest, ob und wie es funktioniert.
  • SystematischGeplant und nachvollziehbar dokumentiert, nicht zufällig entstanden.
  • ÜbertragbarDas Ergebnis lässt sich wiederholen und weiterverwenden.

Die Bescheinigungsstelle verdichtet das in ihrem Prüfleitfaden auf drei Prüfpunkte: Neuartigkeit, Risiko / Unwägbarkeit und Planmäßigkeit. Der Knackpunkt im Antrag ist fast immer die Abgrenzung zum Stand der Technik.

Konstrukteur an einer CAD-Zeichnung: Baugruppe eines Fahrzeugs – Konstruktionsarbeit als förderfähige Forschung

Ob eine konkrete Tätigkeit die Frascati-Kriterien erfüllt, klären wir gemeinsam in der Einschätzung – ohne Vorfestlegung auf ein Ergebnis.

Förder-Rechner

Was könnte für Sie drin sein?

Eine grobe, unverbindliche Größenordnung auf Basis Ihrer F&E-Personalkosten. Kein garantierter Anspruch – die reale Höhe klären wir in der Einschätzung.

fundloopFörder-Rechner
F&E-Personalkosten / Jahr
480.000 €
Externe Beauftragung / Jahr
0 €
Ihre mögliche Forschungszulage
bis zu 168.000 €

Unverbindliche Schätzung – kein garantierter Anspruch.

Finden wir es heraus.

In der F&E-Förderanalyse klären wir, ob und wie viel Forschungszulage für Sie realistisch ist.