Rückwirkend bis 2022 möglich
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Forschungszulage.

Kurz und klar beantwortet. Ob es für Sie passt, schauen wir gern in einer unverbindlichen Einschätzung an.

Was ist die Forschungszulage?

Eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) – ein Rechtsanspruch, kein Zuschuss aus einem begrenzten Topf. Gefördert werden bis zu 35 % der förderfähigen F&E-Kosten.

Wer ist antragsberechtigt?

Grundsätzlich alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen mit förderfähiger Forschung und Entwicklung – unabhängig von Größe und Branche. Auch junge Unternehmen mit Verlusten, weil die Zulage ausgezahlt wird.

Wie hoch ist die Förderung?

Bis zu 35 % der förderfähigen F&E-Kosten für kleine und mittlere Unternehmen, 25 % für große. Die konkrete Höhe hängt von Ihren F&E-Personalkosten ab.

Kann ich rückwirkend beantragen?

Ja, bis zu vier Jahre rückwirkend. Entscheidend ist ein rechtzeitiger Antrag – wir schauen mit Ihnen, welche Jahre überhaupt infrage kommen.

Was macht fundloop – und was mein Steuerberater?

fundloop bewertet Ihre Forschung fachlich und bereitet sie prüfungsfest auf (Stufe 1, BSFZ). Ihr Steuerberater prüft den steuerlichen Teil eigenverantwortlich und reicht beim Finanzamt ein (Stufe 2). Es fließt kein Geld zwischen fundloop und Steuerberater.

Was heißt „prüfungsfest“ – ist die Förderung damit sicher?

Prüfungsfest beschreibt, wie wir dokumentieren, nicht was am Ende herauskommt. Wir ordnen Personen, Zeiten und Kosten nachvollziehbar den einzelnen F&E-Vorhaben zu und begründen Neuheit und technische Ungewissheit nach den Frascati-Kriterien – GoBD-konform, damit die Herleitung auch Jahre später noch trägt, wenn die Betriebsprüfung nachfragt. Eine bestimmte Entscheidung der Bescheinigungsstelle, des Finanzamts oder der Betriebsprüfung können wir nicht zusichern. Wir sorgen dafür, dass die Nachweise belastbar sind.

Was kostet fundloop?

Wir arbeiten erfolgsgekoppelt, ohne Setup-Fixum. Ein monatlicher Beitrag hält das Verfahren in Bewegung – er ist verrechenbar und wird bei Ablehnung erstattet. Den konkreten Satz nennen wir in der Einschätzung, gebunden an Ihre reale Förderhöhe.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die BSFZ-Bescheinigung dauert typischerweise rund zwei bis drei Monate; bis zur Festsetzung und Auszahlung durch das Finanzamt kann weitere Zeit vergehen. Wir sagen Ihnen vorab, womit zu rechnen ist.

Ist meine Entwicklung überhaupt Forschung?

Wenn Sie etwas technisch Neues oder Ungewisses entwickeln – eine Konstruktion, einen Prototyp, ein Verfahren, Software – und zu Beginn unsicher war, ob es funktioniert, ist das ein starkes Indiz für förderfähige Forschung. Ob es im Einzelfall zählt, klären wir in der Einschätzung.

Ihre Frage nicht dabei?

Stellen Sie sie uns direkt – unverbindlich und ohne Verpflichtung.